Mitglieder der DGKCH

Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann jeder Arzt werden, der Kinderchirurg ist und sich vorwiegend als Kinderchirurg betätigt, auch jeder Arzt, der sich mindestens im 2. Jahr der kinderchirurgischen Weiterbildung befindet. Nach Übergang in den Ruhestand bleibt die ordentliche Mitgliedschaft erhalten. Die Aufnahme in die Gesellschaft als ordentliches Mitglied erfolgt durch den Vorstand auf schriftlichen Antrag beim Präsidenten unter Beifügung der Bürgschaftserklärung von zwei ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme durch den Vorstand der DGKCH.

Mitgliedsanträge werden in den Vorstandssitzungen der DGKCH (in der Regel im Januar/Februar, Juni und September) abgestimmt.  

Formulare

Weitere Informationen

  • Verhaltenskodex

  • Information zum Umgang mit Rundmailings

  • Passwortzugang Homepage: Im Rahmen der Umstellung der Homepage hat sich der Passwortzugang geändert. Jedes Mitglied der DGKCH, das eine persönliche Email-Adresse in der Geschäftsstelle hinterlegt hat, kann sich mit einem persönlichen Zugang einwählen. Die alten Zugangsdaten funktionieren nicht mehr!

    Der Benutzername besteht in der Regel aus dem Nachnamen und dem 1. Buchstaben des Vornahmens (es gibt einige Ausnahmen). Bsp: Benutzername von Theo Test ist TestT.