Präsidium

Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie besteht aus Vorstand und Beirat.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • dem Präsidenten
  • dem stellvertretenden Präsidenten

Der Präsident führt die Geschäfte der Gesellschaft, er und der tellvertretende Präsident bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich einzeln zu vertreten (Einzelvertretungsbefugnis).

Der erweiterte Vorstand besteht aus

  • dem Sekretär
  • dem Schatzmeister
  • 3 Kongressvorsitzenden
  • 6 Beisitzern

Beirat

Der Beirat ist beratendes Organ, ihm gehören an:

  • Der Vorsitzende der Akademie für Kinderchirurgie
  • Der Vertreter der Kinderchirurgen im BDC
  • Der Leiter des Konvents der Hochschullehrer für Kinderchirurgie
  • Die Vertreter der DGKCH bei den Deutschen Gesellschaften für Chirurgie, Pädiatrie, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie
  • Die Vertreter der DGKCH in nationalen und internationalen Organisationen und Gremien
  • Die Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaften
  • Die Vertreter/innen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrie
  • Die Vertreter/innen der Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie
  • Weitere Vertreter/innen befreundeter europäischer und außereuropäischer Fachgesellschaften