Präsidium
Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie
Das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie besteht aus Vorstand und Beirat.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- dem Präsidenten
- dem stellvertretenden Präsidenten
Der Präsident führt die Geschäfte der Gesellschaft, er und der tellvertretende Präsident bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich einzeln zu vertreten (Einzelvertretungsbefugnis).
Der erweiterte Vorstand besteht aus
- dem Sekretär
- dem Schatzmeister
- 3 Kongressvorsitzenden
- 6 Beisitzern
Beirat
Der Beirat ist beratendes Organ, ihm gehören an:
- Der Vorsitzende der Akademie für Kinderchirurgie
- Der Vertreter der Kinderchirurgen im BDC
- Der Leiter des Konvents der Hochschullehrer für Kinderchirurgie
- Die Vertreter der DGKCH bei den Deutschen Gesellschaften für Chirurgie, Pädiatrie, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie
- Die Vertreter der DGKCH in nationalen und internationalen Organisationen und Gremien
- Die Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaften
- Die Vertreter/innen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrie
- Die Vertreter/innen der Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie
- Weitere Vertreter/innen befreundeter europäischer und außereuropäischer Fachgesellschaften

