Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie
Der erweiterte Vorstand und der Beirat bilden zusammen das Präsidium der DGKCH.
Vorstand und erweiterter Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- dem Präsidenten
- dem stellvertretenden Präsidenten
Der Präsident führt die Geschäfte der DGKCH. Er und der stellvertretende Präsident bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist berechtigt, die DGKCH gerichtlich und außergerichtlich einzeln zu vertreten (Einzelvertretungsbefugnis).
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
- dem Präsidenten
- dem stellverstretenden Präsidenten
- dem Sekretär
- dem Schatzmeister
- den 3 Kongresspräsidenten
- den 8 Beisitzern
Beirat
Der Beirat ist beratendes Organ, ihm gehören an:
(1) Die Vertreter der DGKCH in nationalen und internationalen Organisationen und Gremien:
- bei der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
- bei der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
- im Berufsverband der Deutschen Chirurgen
- bei der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie
- bei der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie
(2) Die Leiter der verschiedenen Arbeitsgremien der DGKCH:
- die Leiter der Arbeitsgemeinschaften
- der Vorsitzende der Akademie für Kinderchirurgie
- der Vertreter des Arbeitskreises kinderchirurgischer Assistenten (AkA)
- der Leiter des Konvents der Hochschullehrer
(3) Die Vertreter aus nationalen und internationalen Organisationen und Gremien:
- der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
- der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
- der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie
- der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie
- weiterer befreundeter europäischer und außereuropäischer Fachgesellschaften
(4) Weitere Mitglieder der DGKCH, die sich besonderen Aufgaben für die DGKCH widmen:
- Sie werden vom erweiterten Vorstand ernannt.