Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Der erweiterte Vorstand und der Beirat bilden zusammen das Präsidium der DGKCH.

Vorstand und erweiterter Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Präsidenten
  • dem stellvertretenden Präsidenten

Der Präsident führt die Geschäfte der DGKCH. Er und der stellvertretende Präsident bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist berechtigt, die DGKCH gerichtlich und außergerichtlich einzeln zu vertreten (Einzelvertretungsbefugnis).

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  • dem Präsidenten
  • dem stellverstretenden Präsidenten
  • dem Sekretär
  • dem Schatzmeister
  • den 3 Kongresspräsidenten
  • den 8 Beisitzern

 

Beirat

Der Beirat ist beratendes Organ, ihm gehören an:

(1) Die Vertreter der DGKCH in nationalen und internationalen Organisationen und Gremien:

  • bei der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
  • bei der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
  • im Berufsverband der Deutschen Chirurgen
  • bei der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie
  • bei der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie

(2) Die Leiter der verschiedenen Arbeitsgremien der DGKCH:

  • die Leiter der Arbeitsgemeinschaften
  • der Vorsitzende der Akademie für Kinderchirurgie
  • der Vertreter des Arbeitskreises kinderchirurgischer Assistenten (AkA)
  • der Leiter des Konvents der Hochschullehrer

(3) Die Vertreter aus nationalen und internationalen Organisationen und Gremien:

  • der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
  • der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
  • der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie
  • der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie
  • weiterer befreundeter europäischer und außereuropäischer Fachgesellschaften

(4) Weitere Mitglieder der DGKCH, die sich besonderen Aufgaben für die DGKCH widmen:

  • Sie werden vom erweiterten Vorstand ernannt.