Die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Kindern muss das Alter mit berücksichtigen

Berlin, den 11. August 2020 - Kinderchirurgen, Kinderorthopäden und Kindertraumatologen begrüßen die Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern zur besseren Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin.

Die Finanzierung der operativen Kinder- und Jugendmedizin ist unzureichend und muss deshalb auf den Prüfstand gestellt werden. Denn die Abrechnung nach Fallpauschalen im DRG-System (Diagnosis Related Groups) spiegelt nicht die tatsächlichen Kosten wider. Dadurch ist die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen gefährdet. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt deshalb im Zusammenschluss mit der Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO) und der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur besseren Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin. „Wir brauchen ein Finanzierungsmodell, das die besonderen Bedürfnisse von Säuglingen, Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen berücksichtigt und damit kostendeckend ist. Das ist bisher nicht der Fall“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Dieter C. Wirtz, Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Bonn.

Die Kinderorthopädie, die Kinder- und Jugendtraumatologie und die allgemeine operative Kinder- und Jugendmedizin leiden unter einem besonders starken ökonomischen Druck. Denn der Aufwand für die Therapie von Krankheiten im Kindesalter wird in 95 Prozent der Fälle wie eine Behandlung von Erwachsenen berechnet. Dabei ist die Personalintensität bei der Versorgung von Kindern wesentlich höher und die Behandlung ist zeitaufwändiger, weil Kinder mehr Pflege, Geduld und individuelles Einfühlungsvermögen benötigen, vor allem Neugeborene und Säuglinge. Auch die Zeit für aufklärende Elterngespräche lässt eine DRG-basierte Krankenhausfinanzierung unberücksichtigt. Ein weiterer Kostenfaktor ist die spezielle Ausstattung: Die verwendeten Platten, Schrauben, Nägel und andere Implantate für Kinder sind wesentlich teurer. Das liegt auch daran, dass sie in viel niedrigerer Stückzahl zum Einsatz kommen als bei Erwachsenen. Die Idee des DRG-Systems, dass sich durch eine Mischung der Fälle ein Ausgleich einstellt, greift nicht, da Kinder ausschließlich zeitaufwändige Patienten mit meist hohen Sachkosten sind. Das betrifft Kliniken und Abteilungen für Kinderchirurgie ebenso wie Kinderstationen in operativen Fachabteilungen. Sie alle können nicht kostendeckend arbeiten und müssen bei einer Neuausrichtung der Vergütung der Kindermedizin mit bedacht werden.

Der Kostendruck führt dazu, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nicht im Sinne einer Spezialisierung gebündelt, sondern von vielen Häusern – weil unvermeidbar – miterledigt wird. Zudem wurden in letzter Zeit zunehmend kinderchirurgische und -orthopädische Stationen verkleinert oder gar geschlossen. „Durch das systematische Kleinhalten von Fallzahlen aus wirtschaftlichen Gründen wird beispielsweise im Bereich der Kinderorthopädie eine Spezialisierung auf Kinder mit Krankheiten im Bereich des Bewegungsapparates systematisch verhindert“, sagt Prof. Dr. Robert Rödl, 1. Vorsitzender der DGOU-Sektion Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO) und Chefarzt der Abteilung für Kinderorthopädie, Deformitätenrekonstruktion und Fußchirurgie am Universitätsklinikum Münster. „Verschärft wird dieser Effekt durch die Tatsache, dass die über 400 verschiedenen kinderorthopädischen Erkrankungen fast alle seltene Erkrankungen sind, sodass der einzelne Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie unter Umständen in seinem Leben nur dreimal die gleiche Diagnose behandelt und dies somit immer wieder vollkommen unerfahren tut. Das System sollte bieten, dass vor allen Dingen die Kinder mit seltenen Erkrankungen optimal von Kinderspezialisten behandelt werden“, sagt Rödl.

Das DRG-System muss so angepasst werden, dass auf Kinder spezialisierte Zentren erhalten bzw. entstehen können. Denn gerade im Kindesalter ist eine exzellente Behandlungsqualität erforderlich, da dies lebenslange Folgen hat. Kinderorthopäden, Kindertraumatologen und Kinderchirurgen sprechen sich daher für die Umgestaltung der Finanzierung aus: Sie schlagen eine direkte Kostenerstattung vor bzw. einen nach Alter gestaffelten Aufschlag für die Behandlung von Kindern. Entsprechend der Fachgesellschaften müsse die Finanzierung auch der hohen Quote von Notfallaufnahmen Rechnung tragen. „Circa 20 Prozent in der Kindertraumatologie und -chirurgie sind planbare Eingriffe. Ansonsten haben wir es mit Notfällen zu tun. Hier müssen wir rund um die Uhr auf alles eingerichtet sein“, sagt Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher, stellvertretender DGKCH-Präsident und Sektionsleiter Kindertraumatologie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie und Direktor der Kinderchirurgischen Klinik am Klinikum Karlsruhe. Das generiere Vorhaltekosten für die ganze Alterspalette vom Kleinkind bis zum Jugendlichen. Auch hier müsse bei der Finanzierung nachgebessert werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern will den Antrag für seine Bundesratsinitiative zur nächsten Bundesratssitzung am 18. September 2020 einbringen.

Weitere Informationen:
www.dgou.de
www.dgkch.de
www.kinderorthopaedie.org

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
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